Schuldnerverzug

Kommt ein Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seiner Leistungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach und hat er dies zu vertreten, so befindet er sich (nach Zeitablauf oder Mahnung) gemäß § 286 BGB im Schuldnerverzug („Zahlungsverzug“). Dies kann zu einer Schadensersatzpflicht des Schuldners führen.