FAQ

Hier finden Sie die an die Anwaltskanzlei Ehlers-Godron häufig gestellten Fragen.

Sollte Ihre Frage hier nicht ausreichend beantwortet werden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, damit wir Ihnen die nötigen Informationen zukommen lassen können. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. Bitte beachten Sie dazu unsere Öffnungszeiten oder Sie sprechen uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, in der Regel bekommen Sie Ihre Antwort innerhalb von 1-2 Werktagen.

Zum einen können Sie die Post an unsere Großkundenpostleitzahl schicken. Hierbei wird kein Straßenname benötigt:
28187 Bremen

Zum anderen können Sie die Post auch an unsere Hausanschrift schicken:
Lötzener Str. 3
28207 Bremen

Telefon: +49 421 499 78 0
E-Mail: info@mahnabteilung.de

Sollte das Telefon nicht besetzt sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, senden uns eine E-Mail oder nutzen hier unser Kontaktformular.

Das Aktenzeichen steht oben auf der rechten Seite des Briefkopfes unserer Schreiben in einem schwarzen Kasten. Das Aktenzeichen sollte bei jedem Kontakt angegeben werden, damit wir den Vorgang finden und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können.

Aktenzeichen

Die detaillierte Forderungsaufstellung teilen wir mit dem ersten Mahnschreiben mit. Sollte dieses nicht mehr vorliegen, können Sie telefonisch oder schriftlich eine genaue Forderungsaufstellung anfordern.

Die aktuelle Gesamtforderung wird Ihnen in jedem unserer Mahnschreiben mitgeteilt. Bei Rückfragen rufen Sie uns gerne an!

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Um eine Ratenzahlung zu vereinbaren, rufen Sie uns am einfachsten an. Dann können wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Sie können uns aber auch einen schriftlichen Vorschlag unterbreiten, den wir zeitnah beantworten.

Für genaue Informationen zur Forderung rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Email, dann teilen wir Ihnen die gewünschten Informationen mit und senden Ihnen ggf. Nachweise.

Im ersten Mahnschreiben stehen einige Informationen, wie sich die Forderung zusammensetzt. Des Weiteren sind dort Ihre Kundennummer bei unserem Mandanten sowie das Forderungsdatum zu finden.

Für nähere Informationen bzw. Nachweise, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Teilen Sie uns diese Information mit. Wir setzen uns dann mit dem Mandanten in Verbindung und können durch Liefernachweise ggf. nachvollziehen, wo und wann die Ware zugestellt wurde.

Melden Sie sich bei uns, damit wir keine weiteren Maßnahmen einleiten. Wir sprechen gerne mit Ihnen über das weitere Vorgehen. Dies kann von Fall zu Fall anders sein.

Im ersten Mahnschreiben stehen Vertragsdauer, Vertragsdatum und Vertragsnummer. Sollte Ihnen das erste Mahnschreiben nicht mehr vorliegen oder wenn Sie nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder schriftlich.

Durch den Vollstreckungsbescheid wird eine offene Forderung gerichtlich festgestellt. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Schuldtitel, der die Forderung 30 Jahre absichert. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger Zwangsvollstreckung betreiben. Meistens erfolgt dann ein Eintrag in die SCHUFA und Ihre Bonität nimmt Schaden.

Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden die Prozesskosten eines Gerichtsverfahrens festgesetzt. Das Gericht entscheidet dabei welche Partei, welche Kosten tragen muss. Der KfB (§104 ZPO) ist ein Vollstreckungstitel.

Die Abgabe der Vermögensauskunft befreit nicht von Zahlungspflicht. Während der Gültigkeit der abgegebenen Vermögensauskunft sind jederzeit Zahlungsvereinbarungen möglich, da sich Ihre finanzielle Situation jederzeit ändern kann.