Schadensersatz bei Schuldnerverzug

Schadensersatz bei Schuldnerverzug bedeutet die Pflicht des Schuldner gemäß § 280 BGB die durch den Verzug entstandenen Kosten wie Verzugszinsen, Inkassokosten, außergerichtliche Mahnkosten oder Rechtsanwaltskosten ersetzen zu müssen.