Forderungsabtretung

Bedeutung einer Forderungsabtretung

Bei einer Forderungsabtretung handelt es sich um eine Übertragung einer Forderung eines Gläubigers auf einen Vertragspartner. Der ursprüngliche Gläubiger kann damit seine bestehende Forderung „verkaufen“, welche damit auf einen neuen Gläubiger übergeht. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der Gläubiger seine Forderung abtreten. Erforderlich ist ein wirksamer Abtretungsvertrag, das Bestehen der Forderung des Gläubigers, die Bestimmtheit und die Übertragbarkeit der Forderung.

Der Abtretungsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Außerdem muss der Gläubiger auch tatsächlich Inhaber der entsprechenden Forderung sein. Die Mitwirkung oder Information des Schuldners der abgetretenen Forderung ist nicht erforderlich.

Eine Forderungsabtretung ist ausgeschlossen bei

  • höchstpersönlichen Ansprüchen
  • Ansprüchen, die auf eine besondere Vertrauensbeziehung beruhen
  • Forderungen, die durch Vereinbarung mit dem Schuldner von der Abtretung ausgeschlossen sind
  • unpfändbaren Forderungen
  • Forderungen, deren Abtretung gesetzlich untersagt ist