Zwangsvollstreckung

 

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Es sind verschiedene Maßnahmen möglich: Mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers können im Haushalt des Schuldners Gegenstände gepfändet und versteigert werden, um die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen (Sachpfändungsauftrag).

Sollte der Gerichtsvollzieher hierbei mangels verwertbarer Gegenstände erfolglos bleiben, kann vom Gläubiger die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über sein Vermögen verlangt werden.

Der Gläubiger kann auch über das zuständige Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit können das Bankguthaben oder das Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dies sind beides sehr effektive Vollstreckungsmöglichkeiten. Bei der Pfändung des Arbeitseinkommens wird der Arbeitgeber des Schuldners als Drittschuldner in Anspruch genommen. Er zahlt den pfändbaren Anteil des Einkommens an den Schuldner aus.