Zivilklage

Mit der Zivilklage kann eine Geldforderung gerichtlich geltend gemacht und tituliert werden. Sie wird insbesondere dann verfolgt, wenn das kostengünstigere Mahnverfahren keinen Erfolg gebracht hat und über das Bestehen des Anspruchs gestritten wird. Zuständig ist das Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt von Amts wegen. Das Gericht entscheidet durch Beschluss oder durch Urteil über das Bestehen der Forderung. Diese sind vollstreckbare Titel, mit denen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die titulierten Forderungen verjähren nach 30 Jahren. Unsere Rechtsanwälte für Inkasso helfen Ihnen bei der Erwirkung einer Zwangsvollstreckung.