Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung)

 

Die eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides statt (kurz: EV) stellt eine Erklärung dar, mit der beteuert wird, dass eine getätigte Aussage der Wahrheit entspricht, beispielsweise eine Auskunft eines Schuldners über sein Vermögen. Dem Gläubiger soll damit die Zwangsvollstreckung erleichtert werden.

Die bisherige eidesstattliche Versicherung ist nur noch bis zum Geltungszeitraum 31.12.2012 in Kraft. Ab dem 01.01.2013 wird diese in „Vermögensauskunft“ umbenannt. Eine erneute Vermögensauskunft kann dann schon verkürzt nach 2 Jahren erneut abverlangt werden.

Unser Forderungsmanagement hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.