Verjährung

Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Gerichtlich titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Frist für die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Unser Forderungsmangement unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruches.