Titel / Titulierung

„Vollstreckbare Titel“ sind öffentliche Urkunden, die eine rechtliche Anordnung zu einem Tun (meist der Bezahlung einer Geldforderung) oder einem Unterlassen verkörpert. Ein Vollstreckungstitel ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung. Vollstreckbare Titel sind z. B. Gerichtsurteile , Vollstreckungsurteile oder auch notarielle Schuldanerkenntnisse. Ein Gläubiger erlangt automatisch eine solche Titulierung, wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen einen ihm zugegangenen Mahnbescheid eingelegt hat. Die Kosten für die Titulierung muss der Gläubiger auslegen, kann sie aber vom Schuldner zurückfordern. Unterstützung finden Sie bei uns als Rechtsanwalt für Inkasso.