Nichterhalt von Waren

Erhält ein Schuldner seine bestellte Ware nicht, so muss er dies dem Gläubiger nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber nach Zugang der Mahnung melden. Er kann sogar schadensersatzpflichtig werden, wenn er die Anzeige des Nichterhalts der Ware unterlässt und dadurch fahrlässig Kosten für den Gläubiger verursacht, wie z. B. Kosten für das Inkasso, Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten.