Juristische Person

Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbständigkeit, die aber keine natürliche Person ist (z.B. Firmen, Vereine, Aktiengesellschaften usw.). Sie ist rechtsfähig d. h. sie kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, als klagen und verklagt werden. Für eine juristische Person handeln ihre Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Hauptversammlung).