Hauptforderung

Als Hauptforderung wird die Forderung eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bezeichnet, die aufgrund eines rechtlichen Anspruchs, z. B. aus einem Kaufvertrag besteht. Wenn der Schuldner die Hauptforderung nicht begleicht, können dem Gläubiger Kosten entstehen, die er als Nebenforderungen geltend machen kann, beispielsweise Zinsen, außergerichtliche Mahnkosten oder Vollstreckungsgebühren. Bei der Geltendmachung helfen wir Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt für Inkasso.