Gläubiger

Als Gläubiger wird bezeichnet, wer von einem anderen (dem Schuldner) aufgrund eines vertraglichen Rechtsverhältnisses eine Leistung (oder ein Unterlassen) fordern kann. Dieser Anspruch kann beispielsweise durch Erbringung einer Dienstleistung oder Lieferung einer Ware entstanden sein. Neben seiner Hauptforderung können dem Gläubiger bei Nichtzahlung durch den Schuldner weitere Kosten entstehen, wie z. B. Mahnkosten durch ein Inkassobüro oder Rücklastschriftgebühren bei der Bank.