Gerichtskosten

Deutsche Gerichte erheben für ihre Tätigkeiten (z. B. Mahnbescheide, Klagen, Pfändungsmaßnahmen) Gerichtskosten. Diese sind im hauptsächlich im Gerichtskostengesetz (GKG) und in der Kostenordnung (KostO) geregelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich zumeist nach dem Streitwert.