Gerichtliches Mahnverfahren

 

Das gerichtliche Mahnverfahren (geregelt in §§ 688ff. ZPO) ist ein Gerichtsverfahren, mit dem eine offene Forderung schneller, einfacher und kostengünstiger als mit einer regulären Zivilklage durchgesetzt werden kann. Es darf nicht mit außergerichtlichen Mahnungen durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte verwechselt werden. Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist zunächst, den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Geschieht dies nicht, erlangt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, also ein Vollstreckungstitel, mit dem die Forderung durchsetzbar ist. Die Titulierung des Anspruchs erfolgt ohne vorherige Klageerhebung und ohne Urteil. Voraussetzung ist ein fälliger Anspruch, der nicht noch von der Erbringung einer Gegenleistung abhängig ist. Das gerichtliche Mahnverfahren wir vollautomatisiert bzw. mit Hilfe eines Rechtspflegers durchgeführt.

Erlässt das örtlich zuständige Gericht den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu, kann dieser innerhalb von zwei Wochen die Forderung begleichen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Geschieht dies nicht, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid gegen ihn erwirken. Innerhalb von zwei Wochen kann der Schuldner Einspruch einlegen, andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Mit diesem Titel kann der Antragsteller die Zwangsvollstreckung einleiten.