Bonität

Mit Bonität oder Kreditwürdigkeit wird ein Maßstab für die Beurteilung der Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person (Kreditnehmer) bezeichnet, aufgenommene Schulden vereinbarungsgemäß verzinsen und tilgen zu können. Die Bonität hängt von der aktuellen Situation und den zukünftig zu erwartenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Betrachtet werden liquide Mittel wie Bankguthaben, aber auch alle anderen Vermögenswerte wie Grundstücke oder Aktien, die im Rahmen eines Inkasso-Verfahrens genutzt werden können.