Auslagen

Auslagen sind Kosten, die uns als Rechtsanwaltskanzlei für Inkasso während des Mandatsverhältnisses für Schreiben, Post und Telefonate, Adressermittlungen und ähnliches entstehen. Wir treten dafür in Vorlage und verlangen sie von unserem Auftraggeber. Gemäß §§ 280, 286 BGB müssen sie vom Schuldner erstattet werden.